Die Legalisation eines schweizerischen Dokuments, das für eine Behörde im Ausland zB. Turkmenistan, Usbekistan, Tadschikistan und Kasachstan bestimmt ist, ist ein Authentifizierungsverfahren, mit dem die Richtigkeit der Unterschrift, der Funktion und Autorität des Unterzeichners bescheinigt werden soll. Die Legalisation (auch Legalisierung genannt) ermöglicht es somit, die Rechtsgültigkeit einer schweizerischen Urkunde im Ausland zu bescheinigen.
Für die Legalisation schweizerischer Urkunden von den Auslandsvertretungen in der Schweiz muss folgendes Verfahren durchgeführt werden:
1. Amtliche Beglaubigung bei einem Notar oder Gemeinde der Rechtsgültigkeit der Unterschrift, des Unterzeichners.
2. Apostille / Überbeglaubigung für das bestimmte Land. Das bekommt man in Kanton.
3. Jedes Dokument sollte separat von der Schweizerischen Bundeskanzlei (Bern) zertifiziert/überbeglaubigt werden.
4. Legalisation schweizerischer Urkunden von den Auslandsvertretungen in der Schweiz.
Legalisation von Übersetzungen / Dokumenten bei den Auslandsvertretungen in der Schweiz können Sie bei uns bestellen.
Für Fragen stellen wir uns Ihnen gern zur Verfügung. Tel. 056 427 27 15
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